Schülerseiten
Hinweise zum Unterricht
Arbeitshilfen für erfolgreichen Unterricht:
Zur Verhütung von Unfällen sind alle Sägemaschinen, Fräsmaschinen, Abricht- und Dickenhobelmaschinen sowie die entsprechenden Handmaschinen von der Bedienung durch Schülerinnen und Schüler auszuschließen.
Beim Umgang mit den für den Unterricht zugelassenen Maschinen (Dekupiersäge, Bohrmaschine, Drehmaschine, Drechselmaschine, Bandschleifmaschine (stationär) sowie Handstichsäge) gelten die allgemeinen Regeln der Aufsichtspflicht in besonderem Maße: Danach hat die Lehrkraft den körperlichen, geistigen und charakterlichen Entwicklungsstand der Schülerin oder des Schülers, die Größe und das Arbeitsverhalten der Lerngruppe sowie die räumliche Situation zu beachten.
Schülerinnen und Schüler müssen vor der Benutzung der Maschinen eingehend in Theorie und Praxis unterwiesen werden. Maschinen dürfen grundsätzlich nur unter Aufsicht der Lehrkraft bedient werden.
Um Unfälle zu vermeiden, müssen Tischbohrmaschinen folgende
Sicherheitsmerkmale aufweisen: