Schüler an der Ständebohrmaschine

Unfall-Verhütung im Werkraum

Schüler an Maschinen im Werkraum

Zur Verhütung von Unfällen sind alle Sägemaschinen, Fräsmaschinen, Abricht- und Dickenhobelmaschinen sowie die entsprechenden Handmaschinen von der Bedienung durch Schülerinnen und Schüler auszuschließen.


Beim Umgang mit den für den Unterricht zugelassenen Maschinen (Dekupiersäge, Bohrmaschine, Drehmaschine, Drechselmaschine, Bandschleifmaschine (stationär) sowie Handstichsäge) gelten die allgemeinen Regeln der Aufsichtspflicht in besonderem Maße: Danach hat die Lehrkraft den körperlichen, geistigen und charakterlichen Entwicklungsstand der Schülerin oder des Schülers, die Größe und das Arbeitsverhalten der Lerngruppe sowie die räumliche Situation zu beachten.


Schülerinnen und Schüler müssen vor der Benutzung der Maschinen eingehend in Theorie und Praxis unterwiesen werden. Maschinen dürfen grundsätzlich nur unter Aufsicht der Lehrkraft bedient werden.


Sicherheit an der Ständer-Bohrmaschine

Um Unfälle zu vermeiden, müssen Tischbohrmaschinen folgende
   Sicherheitsmerkmale aufweisen:


  • Kippschutz durch Befestigung der Bodenplatte auf der Werkbank.
  • Die Einzelmaschinen müssen nicht unbedingt stationär auf einer   Werkbank oder auf einem Maschinenständer montiert,
    sondern können auch auf fahrbaren Werkbänken oder fahrbaren Bohrmaschinen-Tischen mit feststellbaren Lenkrollen platziert werden. Bei Bedarf können sie vorgeholt und an günstiger Stelle aufgestellt werden.
  • Schnellspann-Bohrfutter, Spannbereich 1 – 13 mm
  • Bohrfutter-Verdeckung bei Bohrbetrieb, die sich bedarfsweise
    wegklappen lässt
  • passender Maschinenschraubstock, Hammerschrauben zum
    Festspannen des Maschinenschraubstocks auf dem Bohrtisch
  • Ein-Aus-Schalter abschließbar
  • Sicherheitszubehör:
  • Schutzbrille, Gläser unzerbrechlich, seitliche Schutzklappen
  • Kappe, Kopftuch / Haargummi
  • Aufkleber: "Augenschutz benutzen" und "Haarschutz tragen"